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Die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung ist ein bundesweit anerkannter IHK-Nachweis. Sie ist für die meisten qualifizierten Tätigkeiten im
Bewachungsgewerbe gesetzlich vorgeschrieben.
(siehe: § 34a GewO und BewachV)
Personen, die im Sicherheitsdienst verantwortungsvollere Aufgaben übernehmen möchten. Außerdem müssen ebenfalls Gewerbetreibende (Selbständige / Unternehmer) sowie Personen in einer Leitungsposition ("eine der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person") im Bewachungsgewerbe sachkundig sein.
Nein. Nicht für alle Tätigkeiten, aber für qualifizierte Aufgaben im Bewachungsgewerbe ist die Sachkunde vorgeschrieben. Eine weitere Möglichkeit, legal im Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung zu arbeiten ist die 40-stündige Unterrichtung, bei der jedoch im Gegensatz zur abgelegten Sachkunde-Prüfung, wegen der niedrigeren Qualifikation, die Einsatzbereiche wesentlich eingeschränkt sind.
Nein. Als niedrigster Einstieg im Sicherheitsgewerbe gilt die 40-stündige Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung, die bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) absolviert werden kann. Die Unterrichtung kann überregional dort erworben werden, wo eine IHK diese Qualifikation anbietet. Allerdings darfst Du mit dem Zertifikat der Unterrichtung (U40) bei weitem nicht in allen Bereichen arbeiten.
Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), die für Deine Region zuständig ist, kannst Du die Sachkundeprüfung ablegen. Einige IHK-Standorte nehmen auch Prüflinge aus der gesamten Bundesrepublik. Allerdings schränken in der letzten Zeit immer mehr IHKs den sogenannten "Prüfungstourismus" ein, indem sie nur noch Prüflinge aus ihrem direkten Einzugsgebiet der IHK aufnehmen.
Ja, die findest Du auf lederer.info unter nachfolgendem Link | hier klicken ...
Nein, aber die Begriffe werden häufig synonym benutzt. In manchen Regionen sagt man zur 40-stündigen Unterrichtung einen "34a-Schein", an anderen Orten in Deutschland nennt man die IHK-Sachkunde-Prüfung "34aSchein". Deshalb bekommst Du keinen "34a-Schein", sondern Du kannst an der 40-stündigen Unterrichtung teilnehmen oder die Sachkundeprüfung bestehen.
Damit sind zwar die beiden Grund-Qualifikationen Unterrichtung (U40) und IHK-Sachkunde nach § 34a GewO gemeint. Die Begriffe "kleiner" und "großer Schein" sind aber nur die Alltags-Bezeichnungen, keine Fachbegriffe.
Jede/r Sicherheitsmitarbeiter/in (SMA) muss in das Bewacherregister (BWR) eingetragen werden. In das BWR kann aber nur eingetragen werden, wer mindestens die 40-stündige
Unterrichtung bei einer IHK vorweisen kann.
Aber auch Qualifikationen außerhalb des Sicherheitsgewerbes ermöglichen die Eintragung in das Bewacherregister. Dazu zählt eine abgeschlossene Ausbildung bei Polizei,
Zoll und Justizvollzug sowie als Feldjäger.
Ja, es kann durch die zuständige Behörde (z.B. Ordnungsamt, Gewerbeamt, Zoll, ...) mit einem Bußgeld geahndet werden, wenn ohne Sachkunde im sachkundepflichtigen Bereich gearbeitet wird. Nach Bewachungsverordnung (BewachV) und Gewerbeordnung (GewO) kann ein Bußgeld in Höhe bis 5.000 Euro erhoben werden.
Na klar. Viele Menschen starten - z.B. aus der Arbeitslosigkeit oder einfach aus Interesse - als Quererinsteiger, ganz ohne jedwede Vorerfahrung, in die Sicherheitsbranche ein. Allerdings müssen sie sich erst einmal einer Qualifikation unterziehen - mindestens der 40-stündigen Unterrichtung U40, aber besser der Sachkunde!
Ja! Im Bewacherregister müssen alle Sicherheitsunternehmen sowie alle im Bewachungs- / Sicherheitsgewerbe legal Beschäftigten eingetragen sein. Außerdem dürfen sie erst dann tätig werden und arbeiten, wenn sie im Bewacherregister freigegeben worden sind!
Das Bewacherregister (BWR) ist dem Bundesministerium des Innern unterstellt und ist eine Datenbank, in der alle Unternehmen und alle Sicherheitsmitarbeiter mit
einer eigenen Bewacherregisteridentifikationsnummer (Bewacher-ID) eingetragen werden, damit sie von den dafür zuständigen Landes-Behörden (Ordnungsamt,
Gewerbeaufsicht, Gewerbeamt, (...)) sowie der Polizei sowie dem Zoll, bundesweit kontrolliert werden können.
Anhand der dort hinterlegten Daten kann zu jeweilige zuständige Behörde überprüfen, ob Sicherheitsmitarbeiter (SMA) und deren Bewachungunternehmen legal dort arbeiten werden, wo sie gerade
angetroffen worden sind.
Die IHK-Prüfung kostet je nach IHK zwischen ca. 150 und 250 Euro.
Ja. Die Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung kann aber ausschließlich bei einem nach AZAV zertifizierten Weiterbildungsträger wie LEDERER_training mit einem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden, da sowohl die Maßnahme (Lehrgang) als auch der Träger selbst von einer Fachkundigen Stelle überprüft und zertifiziert werden müssen.
Der Bildungsgutschein (BGS) ist eine eine Maßnahme der Förderung der Agentur für Arbeit (ggf. unter Beteiligung eines Jobcenters) zur Finanzierung einer Weiterbildung (nach § 81 SGB 3) bei Leistungsbezug oder bei drohender Arbeitslosigkeit. Der Bildungsgutschein ist eine sogenannte Ermessensleistung und muss von der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in bewilligt werden.
Die jeweils zuständige Arbeitsagentur oder das Jobcenter. Seit 01.01.2025 werden Bildungsgutscheine nur noch über die Arbeitsagenturen ausgegeben. Die zuständige Integrationsfachkraft (IFK) im Jobcenter entscheidet aber im ersten Schritt darüber, ob die/der Arbeitssuchende/Arbeitslose mit Leistungsbezug aus der Grundsicherung zur Agentur für einen Bildungsgutschein weitergeleitet wird.
Grundsätzlich werden alle anfallenden Kosten, die mit der Maßnahme zusammen hängen, mit der Bewilligung der Bildungsgutscheins durch die Arbeitsagentur getragen.
Fahrkosten zum Unterricht beim Weiterbildungsträger bei Präsenzkursen werden dann ebenfalls übernommen.
Unter Umständen können sogar längere Fahrten zum Prüfungsort oder sogar Übernachtungskosten übernommen werden - selbst bei einem ansonsten vollständig online
stattfindenden Kurs.
Nein. Die Herausgabe eines Bildungsgutscheins nach § 81 SGB 3 liegt im Ermessen Deiner Vermittlungs- / Integrations-Fachkraft. Allerdings hast Du ein Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung.
Teilnehmende müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Und auch nach oben gibt es keine Altersgrenze.
Du musst Dich lediglich zur Prüfung mit einem amtlichen Ausweisdokument ausweisen können und Dich frühzeitig zur Prüfung anmelden.
Nein. Ein Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben. Gerade das ist eine große Chance, wenn Du keinen Hauptschulabschluss hast! Du kannst sogar eine richtige Ausbildung darauf aufbauen.
Du solltest gut und möglichst schnell lesen und schreiben können. Für Menschen mit Schreib-/Lese-Schwäche gibt es aber spezielle Kurse, die länger dauern, damit bei der Prüfung das Lesen und Schreiben später flüssiger geht.
Es kommt darauf an. In vielen Fällen ja. Schulden allein verhindern
normalerweise keinen Einstieg. Aber es gibt bestimmte Bereiche, wo geordnete Vermögensverhältnisse verlangt werden. Darunter fällt insbesondere der Gewerbetreibende im
Sicherheitsgewerbe.
Außerdem wirst Du im Geld- und Werttransport und bei der Bewachung kritischer Infrastrukturen (z.B. Bundeswehr-Liegenschaften) voraussichtlich nicht
eingestellt.
Du kannst aber in jedem Fall - selbst unter den schlechtesten Voraussetzungen - die § 34a Sachkundeprüfung absolvieren, da die IHK diese Sachverhalte nicht interessieren.
Wenn die Bedingungen für Dich passen und Du über einen Bildungsgutschein die Weiterbildung zu 100% finanziert bekommst, solltest Du sie nutzen und zunächst anderweitig legal im Sicherheitsgewerbe
arbeiten.
Nein. Die § 34a Sachkundeprüfung kann nur vor einem Prüfungsausschuß bei einer IHK in Präsenz abgelegt werden. Es gibt jedoch (auch bei uns) Online-Vorbereitungskurse, die Dir hervorragend dabei helfen, Dich auf Deine § 34a-Sachkunde-Prüfung vorzubereiten.
An einem Kurs, der als Maßnahme für die Durchführung als Online-Kurs zertifiziert ist, kann online von Zuhause teilgenommen werden. In den letzten Jahren sind viele neue Online-Kurse auf den Markt gekommen. Genaues Hinsehen lohnt sich. Häufig können die Bewertungen bei Google oder Trustpilot (u.a.) sehr gute Informationen über die Qualität des jeweiligen Trägers bringen. Nicht die schiere Anzahl ist bedeutsam, es sollte vielmehr auf die Inhalte der Bewertungen geachtet werden.
Nein. Die Prüfungssprache - schriftlich wie mündlich - ist ausschließlich Deutsch.
Nein. Bei LEDERER_training jedenfalls nicht. Grundsätzlich kann ein Kurs als Kombination aus Sprache und Prüfungsstoff lernen durchgeführt werden. Das ist aber zeitlich und inhaltlich sehr aufwendig. Daher sollten Teilnehmende mindestens auf dem Niveau B1/B2 Deutsch sprechen, schreiben und lesen können, um teilnehmen zu können.
Nein. Wie bereits erwähnt: gute Deutschkenntnisse (mind. B2-Niveau) sind absolut notwendig, da die Prüfung nur auf Deutsch stattfindet.
Daher findet bei LEDERER_training auch der Unterricht ausschließlich auf Deutsch statt!
Grundsätzlich geht es hierbei um Betrugsdelikte und ähnliche Straftaten, bei denen mit rechtswidrigen Mitteln ein Sachkunde-Zertifikat unrechtmäßig erworben
wird.
Gemeint ist damit das Kaufen von falschen Zertifikaten, das Fälschen von echten Zertifikaten, das Inverkehrbringen von falschen Zertifikaten, oder
beispielsweise, wenn Sachkundige mit falschen Papieren für andere zur Prüfung gehen oder mit digitalen Mitteln die Ergebnisse durchgegeben werden.
Die Konsequenz ist nicht "nur" die Straftat an sich, sondern eine Verurteilung führt i.d.R. zu einer regelmäßigen Unzuverlässigkeit der Täter und Mittäter, und somit zur Bestrafung einerseits und
zur Unmöglichkeit einer Eintragung in das Bewacherregister andererseits für die nächsten 5 Jahre nach Verurteilung!
UND ...!
Die Prüferinnen und Prüfer sowie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IHK werden darin geschult, Betrug zu erkennen!
ALSO, FINGER WEG VON ILLEGALEN MAßNAHMEN! (Das sind keine "Kavaliersdelikte"!)
Hier sind die Links zu den einzelnen Paragraphen der Straftaten | Zum Nachlesen der Konsequenzen!
§ 263 StGB Betrug
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Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wird an einigen Stellen auf die Nennung beider Geschlechter verzichtet - dennoch sind selbstverständlich stets beide Geschlechter gemeint!
